Da jedes Dokument, das zum Gegenstand der Übersetzung wird, wir individuell betrachten, und zwar vor allem mit Rücksicht darauf, ob es sich um eine beglaubigte oder nicht beglaubigte Übersetzung handelt, weiter mit Rücksicht auf die Terminologie, Textumfang, Termin der Lieferung von Übersetzung, ist es nicht möglich, einen pauschalen Preis für die Erstellung der Übersetzung zu setzen.

Das Preisangebot „schneiden“ wir Ihnen gerne genau auf Maß.

Für die Rechnungseinheit für die Berechnung des Übersetzungspreises wird eine Seite der Übersetzung, geschrieben mit der Schreibmaschine oder mit dem Texteditor gehalten, wo der Text 30 Zeilen, jede mit 60 Zeichen in der Zeile einschließlich der Leerzeichen enthält, oder 1 800 Zeichen auf einer Seite des Textes. Jede letzte unvollständige Seite und jede einzelne unvollständige Seite oder Urkunde in einem kleineren Umfang, wie eine Seite ist, werden für eine ganze Seite gehalten.

Liefertermine

bis 14 400 Zeichen, d. h. ca. 8 Normseiten:

  • Standardtermin: 3 Werktage,
  • Schelltermin: 2 Werktage,
  • Expresstermin: bis 24 Stunden,

In der Abhängigkeit von dem Textumfang werden die Liefertermine entsprechend angepasst.

Für die fachliche Richtigkeit des Textes werden keine Zuschläge berechnet.

Die Vorgehensweise bei dem Antrag auf die Erstellung des Preisangebots:

Für die Zusendung des Preisangebots senden Sie uns, bitte, eine E-Mail mit der Angabe von folgenden Informationen:

  • an welchem Typ der Übersetzung haben Sie Interesse (beglaubigt, nicht beglaubigt)
  • Zielsprache der Übersetzung
  • gefordertes Liefertermin
  • eingescanntes zur Übersetzung bestimmtes Dokument oder bringen Sie das Dokument in unser Büro persönlich vorbei